Am Morgen des 28. Februar 2017 durchsuchten Beamte des Berliner Staatsschutzes mindestens zwei Wohnungen in Kreuzberg und Berlin-Mitte und versuchten dabei zwei Beschlüsse zur DNA-Entnahme zu vollstrecken. Im Raum steht der Vorwurf der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung. Laut Durchsuchungsbeschluss soll der Sänger einer Neonaziband im Dezember 2015 in Berlin-Kreuzberg »diverse Prellungen« erlitten haben. Auch eineinhalb Jahre nach der Konfrontation haben die Behörden keinerlei Beweise gegen die Beschuldigten zur Hand: So geht aus den Ermittlungsakten hervor, dass ein DNA-Abgleich nicht dazu geeignet ist, die Frage der Täterschaft zu klären. Trotzdem bestehen die Behörden weiterhin auf diesen erheblichen Grundrechtseingriff, mit fadenscheiniger Begründung.
Wer hat Angst vorm Alibi?