Thor-Steinar Laden in Friedrichshain geräumt!

8. September 2013 | News Redaktion

Zum 1. September 2013 ist der Laden in der Petersburger Straße 94 überraschend ausgezogen. Klingelschild und Briefkasten sind leer und der Laden blieb letzte Woche zu. Auch auf den Internetseiten der Marke wird der Laden nicht mehr aufgeführt.
Damit endet die Geschichte einer fortwährenden Provokation. Der Laden war im Februar 2009 nur ein paar hundert Meter von linken Hausprojekten in der Rigaer Straße entfernt und gleich neben einem interkulturellen Projekthaus eröffnet worden. Ausgerechnet in der Petersburger Straße 94, die 1929-1935 den SA-Folterkeller "Keglerheim" behebergte.

Offenbar hat sich der Vermieter nun doch gegen den Betreiber Skytech durchsetzen können. Vorausgegangen waren mehrere Versuche den Laden rauszuklagen. Die erste Klage zielte auf die mutmaßliche Täuschung des Vermieters zum rechten Hintergrund der Marke ab. Skytech habe ihn nicht umfassend genug darüber informiert, dass Thor-Steinar bei Nazis beliebt ist und regelmäßig heftigen Widerstand auf sich zieht. Diese Klage endete 2011 mit einem unbefriedigenden Vergleich, der Thor-Steinar den Verbleib bis 2015 zusicherte. Die Einigung hatte zur Grundlage, dass Skytech die provozierende Außenwerbung (es ging erst nur um norwegische Hoheitszeichen, dann aber auch um rechts konotierte Namensnennungen) entfernen müsse. Nach Ansicht des Vermieters verstieß Thor-Steinar gegen diese Einigung indem statt "Tromsö" einfach nur "Thor Steinar" an der Front montiert wurde. Das Landgericht gab im Oktober 2012 einer Räumungsklage statt. Denn Thor Steinar provoziere öffentliche Reaktionen, die »angesichts der Erfahrung mit dem Nationalsozialismus in der deutschen Geschichte couragierte und heftige Gegenwehr« hervorrufe. Obwohl Skytec dafür nicht die Verantwortung trage, ist es dennoch Tatsache und müsse auch in der Rechtsprechung berücksichtigt werden. Der Vermieter würde durch die Fortdauer des Mietverhältnisses über die Gebühr belastet. Der Bruch der Vereinbarung durch Skytec in Sachen Namenswahl ist nicht nur Auslegungssache, sondern auch im Sinne der allgemeinen Rücksichtsnahmepflichten der Vertragspartner (§§ 241 II, 242 BGB) geboten. Anstatt einen neutralen Namen zu montieren, soll er zahlreiche Sachbeschädigungen am Gebäude provoziert haben - die auch 2012 durch die »Konfliktbeladene Situation« von Dritten verübt wurden. Skytec hatte gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt. Die erneute Verhandlung war für Herbst 2013 vor dem Kammergericht terminiert. Offensichtlich hat der Rechtsanwalt Roman Petereins für Skytech nun doch den Kürzeren gezogen und die Räumungsklage war erfolgreich.

Nach über vier Jahren Präsenz von Thor Steinar in Friedrichshain kann sicher nicht von einem Erfolg antifaschistischer Gegenwehr gesprochen werden. Allerdings muss konstatiert werden, dass die Hartnäckigkeit antifaschistischer Proteste als gerichtsbekannte Tatsachen interessante juristische Möglichkeiten eröffnet. Zuletzt war der Laden eine Woche vor der Räumung mit Buttersäure attackiert worden, die Fassade war keinen Tag in den letzten vier Jahren sauber, Scheiben wurden nicht mehr repariert und die Angestellten mussten bis zum Schluss per Polizeischutz zu ihrem Arbeitsplatz bringen lassen, wo sie sich lieber einschlossen. Auch die regelmäßige Thematisierung wenigstens zweimal jährlich durch die Initiative gegen Rechts Friedrichshain, hielt das Thema aktuell. Fazit: Die Mischung machts!

>>> Urteile in Sachen Thor Steinar

Erstveröffentlichung auf Antifa Friedrichshain am 19. März 2024

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